Am Freitag, dem 7. Juli 2017, startet in Hamburg das Treffen der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer – der G20-Gipfel. Bereits im Vorfeld kam es zu Ausschreitungen zwischen Demonstrierenden und der Polizei, wobei laut Medienberichten auch Medienschaffende von der Polizei angegriffen wurden.
Du bist als Journalist/in bei den G20 dabei? In unserem FAQ findest du die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu deiner Arbeit auf der Veranstaltung.
Welche Rechte habe ich als Medienschaffende/r?
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- Die aus Artikel 5 des Grundgesetzes resultierenden Rechte müssen von den Einsatzkräften respektiert werden:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. - Der Jugend-Presseausweis ist eine offizielle Legitimation für deine journalistische Arbeit im öffentlichen Interesse
- Du musst keinem Polizeibeamten deine Notizen/Filmaufnahmen oder Fotografien von G20 zeigen.
- Dein Recherchematerial darf nicht beschlagnahmt werden.
- Du darfst ohne Durchsuchungsbeschluss nicht durchsucht werden.
- Du darfst bei allen Demonstrationen Bericht erstatten.
- Für die Pressekonferenz des G20-Gipfels hättest du dich bereits akkreditieren müssen – die Anmeldung ist leider vorbei.
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Wie verhalte ich mich als Medienschaffende/r?
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- Du darfst nicht als aktives Mitglied an einer Demonstration teilnehmen. Das heißt in deiner Funktion als Presse darfst du keine Plakate hochhalten, Parolen rufen, oder Steine schmeißen. Sonst wirst du von den Polizeibeamten wie ein normaler Demonstrant behandelt
- Du bist lediglich Beobachter der Demonstration
- Du führst deinen Jugend-Presseausweis und deinen Personalausweis mit
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Was muss ich beim Filmen und Fotografieren beachten?
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- Die Polizei erteilt Fotografie-/ Filmverbote von Gefangenen und Verletzten, um die Interessen der Gefangenen und Verletzten zu schützen.
- Einsatzkräfte im Einsatz zählen rechtlich zu den Personen der Zeitgeschichte. An der Berichterstattung über ihre Tätigkeit besteht zudem ein besonderes öffentliches Interesse, weil sie Angehörige einer öffentlichen Einrichtung sind. Deshalb dürfen sie fotografiert oder gefilmt werden. Die Abbildungen können in der Regel auch bedenkenlos veröffentlicht werden. Natürlich haben aber auch Polizeibeamte Persönlichkeitsrechte, die es zu beachten gilt. Daher ist besonders bei Aufnahmen, auf denen spezifisch nur eine Person zu sehen ist, Vorsicht geboten.
- Einsatzkräfte dürfen folglich das Anfertigen von Fotos oder Filmen über sie selbst nicht unterbinden (zum Beispiel durch das Verdecken des Objektivs). Lediglich bei Missachtung der angeordneten Absperrung dürfen die Einsatzkräfte einschreiten.
- Auch eine Ausnahme für das allgemeine Veröffentlichungsrecht ist der Fall, dass eine Einsatzkraft selbst zum Opfer eines Unglücks wird. In dieser Situation ist der Opferschutz höher zu bewerten als das öffentliche Interesse an Bildberichterstattung.
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Was tue ich, wenn ich von Polizeibeamten bei meiner Berichterstattung aufgehalten werde?
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- Bleibe nett und freundlich.
- Bitte den Polizeibeamten dir seine Dienstnummer zu nennen und notiere sie, sowie die Uhrzeit und Ort, an dem er dich aufgehalten hat.
- Wenn du keine Antwort bekommst, dann notiere dir das Landeswappen auf der Uniform des Polizisten und die Buchstaben-, Zeichen-, oder Zahlenkombination, die auf dem Helm oder Rücken stehen.
Damit wird die Einheit des Polizisten markiert – mit dem genauen Ort und der Uhrzeit kannst du die Einheit später identifizieren und eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstreben. - Schreibe anschließend direkt ein Gedächtnisprotokoll.
- Wenn du nicht mit mehreren unterwegs bist, dann frage unbeteiligte Zivilisten, ob sie dir ihren Namen/ Kontaktdaten für eine mögliche Zeugenaussage geben.
- Melde dich umgehend unter unserer 24/7 besetzten Hilfe-Hotline unter 040 600 846 80, auf facebook, auf twitter oder per Mail (mail@jphh.de). Wir nehmen alle Fälle auf und streben mit euch und unserer Rechtsberatung weitere rechtliche Schritte an.
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Was tue ich, wenn ich als Medienschaffende/r in Gewahrsam genommen werde?
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- Sage nichts und unterschreibe nichts ohne einen Anwalt.
- Folgende Informationen musst du der Behörde auf Nachfrage geben: Name, Geburtsdatum, Adresse.
- Melde dich umgehend beim Ermittlungsausschuss (040 432 78 778) und frage nach einem Anwalt. Der Anwalt kostet dich nichts und versucht dich aus der Gewahrsam zu holen.
- Du kannst Freunde/Verwandte oder uns verständigen (040 600 846 80).
- Personen, denen nichts vorgeworfen wird oder die den Dienstbetrieb nicht erheblich stören, dürfen gar nicht in Gewahrsam genommen werden.
- Du darfst nur bis 24 Uhr des Folgetags festgehalten werden, mit richterlicher Genehmigung auch darüber hinaus.
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Was muss ich beachten, wenn ich als Minderjährige/r Journalismus mache?
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- Jugendliche sind nach dem Gesetz Personen, die 14 Jahre alt sind, aber noch nicht 18.
- Bei Jugendlichen, die in Gewahrsam genommen werden müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informiert werden. Sind diese nicht erreichbar, wird in Hamburg der Kinder- und Jugendnotdienst informiert. Wenn ihr mit erwachsenen Freunden unterwegs seid, versucht von euren Eltern eine Vollmacht zu bekommen, die ihnen für die Zeit der Aktionstage das Erziehungsrecht überträgt. Damit können diese euch dann abholen.
- Jugendliche, denen nichts vorgeworfen wird oder die den Dienstbetrieb nicht erheblich stören, dürfen gar nicht in Gewahrsam genommen werden. Können sie nicht sofort einer erziehungsberechtigten Person oder dem Jugendamt übergeben werden, müssen sie außerhalb eines Polizeigewahrsams beaufsichtigt werden. Jugendliche dürfen nicht gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht werden.
- Oft halten sich die Beamten nicht daran, was auch im Interesse der Betroffenen sein kann.
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Für weitere Fragen und Notfälle stehen wir gerne zur Verfügung. Melde dich gerne unter unserer 24/7 besetzten Hilfe-Hotline unter 040 600 846 80, auf facebook, auf twitter oder per Mail (mail@jphh.de).Wir nehmen alle Fälle auf und streben mit euch und unserer Rechtsberatung weitere rechtliche Schritte an.
Hilfreiche Links:
Demonstrationsrecht bei der Bundeszentrale für politische Bildung
dju fordert Respekt für die Rechte der Presse beim G20-Gipfel
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zu den jüngsten Ausschreitungen
Foto: Niklas Heiden / Junge Presse Hamburg e.V.