Bei der Jungen Presse Hamburg entscheidest du gemeinsam mit den anderen Mitgliedern, was passiert: Gemeinsam planen und organisieren wir spannende Redaktionsbesuche, interessante Workshops oder großartige Veranstaltungen. Einmal im Jahr treffen sich alle Mitglieder, um über das vergangene Jahr zu sprechen und neue Pläne zu schmieden. Wir laden dich hiermit ein zur
Ordentlichen Mitgliederversammlung 2020
am Samstag, den 12. Dezember 2020, um 15.00 Uhr
online in einer Zoom-Videokonferenz
(Zugangsdaten nach Anmeldung)
Wir schlagen folgende Tagesordnung vor:
- Begrüßung und Formalia
- Berichte
a) Geschäfts- und Finanzberichts des Vorstands für 2019
b) Prüfbericht der Revision für 2019 - Entlastung des Vorstands für 2019
- Bericht des Vorstands zu 2020 und Austausch über Jugendpresse mit Corona
- Beratung und Beschluss von Anträgen (falls vorliegend)
- Info zur Vereinsverschmelzung mit Junge Presse Pinneberg e.V. und Jugendpresse Schleswig-Holstein e.V.
a) Bericht des Vorstands zu den entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung 2019
b) Diskussion - Mitteilungen und Verschiedenes
Die Onlinemitgliederversammlung ist auf Grundlage des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ auch ohne eine entsprechende Regelung in der Satzung möglich. Für die Teilnahme brauchst du ein Gerät mit Internetzugang, Lautsprecher/Kopfhörer und Mikrofon, z.B. PC oder Tablet. Eine Stimmabgabe per Telefon ist rechtlich nicht möglich.
Wir freuen uns, wenn wir dich online bei der Mitgliederversammlung sehen!
Alex, Helen, Johanna, Julia und Marco
Wichtig zu wissen – unser FAQ zur Mitgliederversammlung:
- Warum gibt es die Mitgliederversammlung (“MV”)? Die MV ist das höchste Gremium der Jungen Presse Hamburg (jphh). Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern entscheidest du über wichtige Grundlagen der jphh und wählst einen neuen Vorstand. Außerdem berichtet der Vorstand was im vergangenen Jahr im Verein passiert ist und du kannst dich mit anderen jungen Medienmacherinnen und Medienmachern austauschen.
- Wie nehme ich teil? Die Mitgliederversammlung findet als Videochatt statt. Wir nutzen die Software Zoom, die du hier herunterladen kannst.
- Wie lange dauert die MV? Unsere Erfahrung ist, dass du dir zwei Stunden Zeit nehmen solltest.
- Muss ich mich auskennen oder vorbereiten? Es reicht, wenn du weißt, dass du Mitglied bist. Viele Begriffe der Tagesordnung und der Satzung erklären wir dir unten in unserem MV-Lexikon.
- Ich habe noch Fragen! Kein Problem. Schreibe uns eine E-Mail an mitglieder [at] jphh.de, bei Instagram oder Facebook. Wir beantworten deine Nachricht gern und so schnell wie möglich.
Das MV-Lexikon
Von A wie Antrag bis W wie Wahlen
Antrag
Die meisten Dinge, über die ihr auf der MV entscheidet, sind Anträge – beispielsweise zum Beschluss einer neuen Satzung, der Entgegennahme des Finanzberichts oder der Entlastung des Vorstands. Anträge werden ins Protokoll mit aufgenommen und müssen bis zum Antragsschluss eingereicht werden. Eine Ausnahme sind zwei spezielle Formen von Anträgen:
- Geschäftsordnungsantrag
Der Geschäftsordnungsantrag (kurz: GO-Antrag) kann jederzeit gestellt werden – anders als normale Anträge, die nur bis zu einem festgesetzten Antragsschluss gestellt werden können. Allerdings können mit einem GO-Antrag auch nur Dinge beantragt werden die zu Beginn der MV in der Geschäftsordnung geregelt wurden – beispielsweise kann eine Pause beantragt werden oder die Begrenzung der Redezeit, um Diskussionen abzukürzen. Ebenso kann beantragt werden, dass Diskussionen beendet werden, indem die Redeliste geschlossen wird (dann dürfen nur noch die Leute reden, die sich bis dahin gemeldet haben) oder indem man die sofortige Abstimmung eines Antrags beantragt. - Änderungsantrag Ups – manchmal passiert es, dass sich in Anträge Fehler einschleichen oder man erst während der Diskussion merkt, dass man etwas hätte anders formulieren sollen. Für diesen Fall gibt es den Änderungsantrag, der ebenfalls jederzeit gestellt werden kann. Mit einem Änderungsantrag kann man einen bereits gestellten Antrag abändern und so z. B. Rechtschreibfehler korrigieren – wenn die Mehrheit dafür stimmt.
Abstimmung
Ja, Nein, Enthaltung – diese Worte werden während der MV oft gebraucht. Jedes mal wenn wir über etwas abstimmen, um genau zu sein. Da es bei der Mitgliederversammlung vor allem darum geht, dass ihr mitbestimmt was der Verein tut gibt es Anträge und Wahlen über die jeweils abgestimmt wird. Damit Anträge als angenommen oder Kandidaten als gewählt gelten reicht es, wenn mehr Mitglieder mit Ja, als mit Nein stimmen. Um die neue Satzung zu beschließen, müssen allerdings mindestens drei Viertel aller Anwesenden mit Ja stimmen.Entlastung
Bei der Entlastung geht es natürlich nicht darum, dass dem Vorstand eine tatsächliche Last abgenommen wird. Vielmehr stimmt ihr darüber ab, ob der Vorstand seine Aufgabe gut gemacht hat. Deshalb präsentiert er euch vorher auch den Rechenschaftsbericht, der zeigt was der Vorstand in seiner Amtszeit getan hat. Wenn ihr mit der Arbeit des Vorstands zufrieden seid solltet ihr der Entlastung zustimmen.
Revision
Die Revision ist ein unabhängiges Beratungs- und Prüfungsgremium der jphh. Sie besteht aus mindestens zwei Personen, die von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt werden. Diese Personen kontrollieren, ob das Vermögen der jphh ordnungsgemäß verwaltet wurde. Außerdem können sie nach ihrer eigenen Entscheidung jeden anderen Vorgang im Verein prüfen. Für ihre Prüfung darf die Revision in sämtliche Vereinsunterlagen schauen. Ihr Prüfergebnis teilen sie der Mitgliederversammlung und dem Vorstand in einem Bericht mit.
Satzung
Unsere Satzung habt ihr alle schon einmal gelesen – oder solltet es zumindest getan haben, als ihr Mitglied geworden seid. Wenn ihr es mit dem Lesen der jphh-Satzung allerdings gehalten habt, wie die meisten Leute mit AGBs im Internet, kommt hier die Erklärung: Die Satzung ist das rechtliche Grundgerüst der jphh. Sie regelt wichtige Aspekte des Vereinsleben – wie die Ziele und Aufgaben des Vereins, die Rechte der Mitglieder und die Anzahl und Rolle des Vorstands. Darüber hinaus enthält die Satzung aber auch wichtige gesetzlich vorgeschriebene Regeln – beispielsweise was bei der Auflösung des Vereins passiert. Alles was der Verein und sein Vorstand tun, ergibt sich aus der Satzung – ohne Satzung gäbe es also auch keinen Verein und damit keine jphh!
Stimmprobe
Wenn ihr während der MV mal kurz auf Toilette müsst oder es eine Pause gibt, werden die vorhandenen Stimmen noch einmal durchgezählt und im Protokoll vermerkt. Damit wissen alle immer wie viele Stimmberechtigte gerade da sind und wie viele Stimmen nötig sind um einen Antrag anzunehmen oder einen Kandidaten zu wählen.
Entlastung
Die Entlastung ist die Zustimmung zu der vergangenen Tätigkeit des Vorstands durch die Mitgliederversammlung. Der Verein bestätigt dem Vorstand durch die Entlastung, dass er die ihm übertragenen Aufgaben im Sinn des Vereins ordnungsgemäß erfüllt und die ihm anvertrauten Mittel des Vereins ordnungsgemäß verwaltet hat. Durch die Entlastung bestätigt die Mitgliederversammlung, dass alles, was der Vorstand mit den Mitteln des Vereins gemacht hat, in Sinne des Vereins war und durch diesen (nicht mehr durch den Vorstand persönlich) verantwortet wird. An der Abstimmung über die Entlastung darf der Vorstand nicht teilnehmen.